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Wenn Sie sich zu einer festen Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei entschließen, können Sie uns unter anderem mit der Personalbuchhaltung, Lohnbuchführung und mit Abrechnungen mit der Sozialversicherungsanstalt ZUS betrauen – mit formellen Fragen also, die die Grundlage eines erfolgreichen und rechtmäßigen Betriebs jeder Firma, unabhängig von deren Rechtsform, bilden.
Diese äußerst wichtigen Aufgaben sind in der Praxis sehr zeitaufwendig und erfordern viel Arbeitsaufwand bei der Erstellung notwendiger Dokumentation. Und daher wollen wir diese Arbeit für Sie übernehmen.
Wir kümmern uns dann um die Abrechnung der Löhne und Gehälter (inklusive sämtlicher Abzüge) aller Ihrer Mitarbeiter. Zuverlässig berechnen wir die Steuerbeträge und Sozialversicherungsbeiträge, überweisen die fälligen Beiträge und reichen bei der Sozialversicherungsanstalt ZUS entsprechende Erklärungen und Vordrucke ein. Im Rahmen der Standardbetreuung im Bereich Personal, Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherungsbeiträge werden von unserer Kanzlei nicht nur zyklische (Erstellung der Steuererklärungen), sondern auch laufende Vorgänge (Ausstellung von Lohnbestätigungen für Mitarbeiter oder der PEFRON-Erklärungen) abgewickelt.
Wir sorgen auch für effektive Zusammenarbeit mit allen Aufsichts- und Kontrollbehörden.