Rechtsanwalt – Trunkenheit am Steuer Breslau – Kanzlei Bisek – rechtliche Hilfe im Strafrecht
Rufe einen Anwalt an! Umfassende Unterstützung in Fällen von Trunkenheit am Steuer | Wrocław | Die Kanzlei Bisek mit Sitz in Wrocław bietet umfassende rechtliche Hilfe im Bereich des Strafrechts.
Einer der wichtigsten Faktoren im Strafverfahren ist die Wahl eines zuverlässigen und geeigneten Verteidigers, der mit dem Beschuldigten oder Angeklagten jede wesentliche Frage bespricht, damit dieser die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kennt und über den Fortgang des Verfahrens informiert ist. In unserer Kanzlei stellen wir die Möglichkeiten klar dar und legen gemeinsam mit dem Mandanten eine Handlungsstrategie fest, an die wir während des gesamten Verfahrens festhalten.
Wir sind insbesondere auf Strafsachen spezialisiert, die Folgendes umfassen:
VERKEHRSRECHT
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren unter Alkoholeinfluss in Wrocław
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Verkehrsunfälle (Verursachung von Verkehrsunfällen)
- Verkehrsunfälle (sowohl als Verursacher als auch als Beteiligter)
DROGENSTRAFTATEN
- Besitz von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen
- Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen
- Anbau, Herstellung oder Bearbeitung von Drogen und Legal Highs
- Weitergabe von Betäubungsmitteln an andere oder Aufforderung zum Konsum
VERBRECHEN GEGEN DAS EIGENTUM
- Diebstähle
- Raub und Erpressung
- Aneignung
- Betrug
- Sachbeschädigung
- Hehlerei
FEHLER IN DER ÄRZTLICHEN KUNST
- Verursachung schwerer Gesundheitsschäden (Art. 156 StGB und 157 StGB)
- Fahrlässige Tötung (Art. 155 StGB)
- Gefährdung (Art. 160 StGB)
- Sonstige
WIRTSCHAFTSSTRAFTATEN
- Vertrauensmissbrauch (Art. 296 StGB)
- Wirtschaftliche Korruption (Art. 296a StGB)
- Kredit- und Versicherungsbetrug (Art. 297 StGB und 298 StGB)
- Geldwäsche (Art. 299 StGB)
- Vereitelung oder Minderung der Befriedigung von Gläubigern (Art. 300 StGB)
- Herbeiführung von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit (Art. 301 StGB)
- Begünstigung bestimmter Gläubiger (Art. 302 StGB)
- Unzuverlässige Buchführung (Art. 303 StGB)
- Wucher (Art. 304 StGB)
- Vereitelung von Ausschreibungen (Art. 305 StGB)
- Entfernen oder Fälschen von Warenkennzeichnungen (Art. 306 StGB)
STEUERSTRAFTATEN
Wir bieten Dienstleistungen sowohl in der Ermittlungsphase als auch im gerichtlichen Verfahren bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten an. Wir unterstützen rechtlich in jeder Phase der Steuerprüfung und steuerlicher Verfahren.
In der Kanzlei Bisek bieten wir Dienstleistungen zu Anträgen in Strafsachen an:
- Antrag auf elektronische Überwachung: Wir helfen Mandanten bei der Beantragung elektronischer Überwachung, also einer Maßnahme, bei der dem Angeklagten ein Gerät zur Überwachung seines Aufenthalts an einem bestimmten Ort und zu bestimmten Zeiten zugewiesen wird.
- Antrag auf Unterbrechung der Freiheitsstrafe: Wir unterstützen Mandanten bei der Beantragung einer Unterbrechung der Strafverbüßung aus wichtigen persönlichen oder beruflichen Gründen.
- Antrag auf bedingte Entlassung: Wir helfen Mandanten, eine vorzeitige Entlassung aus der Haft unter bestimmten Bedingungen zu erhalten.
- Antrag auf Aussetzung der Strafvollstreckung: Wir unterstützen bei der Beantragung der Aussetzung der Vollstreckung der Strafe aus wichtigen Gründen, die den Angeklagten oder seine Familie betreffen.
Zusammenfassend können unsere Dienstleistungen von Verdächtigen, Angeklagten sowie Geschädigten in Strafsachen in Anspruch genommen werden. Wir garantieren vollständiges Engagement, Professionalität in jedem Fall und eine individuelle Betreuung jedes Mandanten.
Karolina Bisek – Rechtliche Unterstützung im Strafrecht
Kontakt:
Sitz: ul. Ludwika Solskiego 4/6, 52-416 Wrocław
E-Mail: biuro@bisek-kancelaria.pl
Tel.: 665 280 382, (71) 31 98 31