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Lizenzierte Restrukturierungsberatung. Die Vorschriften über Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren sehen für Unternehmen in einer schwieriger finanzieller Lage viele Vorgehensweisen vor. An erster Stelle gilt das Prinzip der Gewährung einer zweiten Chance, nach dem das Restrukturierungsverfahren Vorrang vor dem Insolvenzverfahren hat. Dadurch können Unternehmer die schwerwiegenden Folgen einer Insolvenzanmeldung vermeiden, wobei die Interessen der Gläubiger gesichert werden.
Karolina Bisek, die Eigentümerin der Kanzlei, ist eine lizenzierte Restrukturierungsberaterin und somit berechtigt, in Restrukturierungsverfahren als Insolvenzverwalterin (gemäß dem Insolvenzgesetz vom 28. Februar 2003), als Sachwalterin (gemäß dem Restrukturierungsgesetz vom 15. Mai 2015) und als Restrukturierungsverwalterin (gemäß dem Restrukturierungsgesetz vom 15. Mai 2015) zu handeln. Wenn Ihre Firma also in finanzielle Notlage geraten sollte und Sie gezwungen sein sollten, Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.
Durch eine Zusammenarbeit mit uns in diesem Bereich erhalten Sie eine zuverlässige Analyse der steuerrechtlichen, rechtlichen und finanziellen Lage Ihres Unternehmens und Vorschläge zu Restrukturierungsmaßnahmen. Wir wählen die beste Lösung für Sie, erstellen einen Restrukturierungsplan, ein Forderungsverzeichnis und einen Rückzahlungsplan, bereiten den Antrag auf Einleitung des Restrukturierungs- bzw. Insolvenzverfahrens vor, erarbeiten Vergleichsvorschläge, führen für Sie das Vergleichs- bzw. Sanierungsverfahren durch, wobei wir auch unsere Unterstützung bei Verhandlung der Vergleichsbedingungen und bei Überwachung der Abwicklung des Vergleichs sowie bei allen anderen Maßnahmen, die bei Restrukturierungs- bzw. Insolvenzverfahren notwendig sind, bieten.